Definition von Gewerbe und wer muss es anmelden.

Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigenverantwortlich und dauerhaft mit der Absicht zur Gewinnerzielung ausgeführt wird.

Wer ein Gewerbe betreiben möchte, muss es in Deutschland beim örtlich zuständigen Gewerbeamt anmelden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit, eine freiberufliche Tätigkeit oder um ein Unternehmen handelt. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, muss diese anmelden.

Welche ausnahmen bestehen beim Gewerbe?

Bevor du dein Gewerbe anmeldest, ist es ratsam, dich beim örtlichen Gewerbeamt über mögliche Ausnahmen zu informieren. Gewerbliche Tätigkeiten können komplex sein, und es gibt bestimmte Tätigkeiten, die trotz ihrer gewerblichen Natur nicht als Gewerbe im Sinne des Gewerberechts gelten. Hierzu gehören unter anderem:

  1.  Freie Berufe:  Tätigkeiten, die aufgrund ihrer persönlichen, geistigen oder künstlerischen Ausbildung ausgeübt werden, wie z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Künstler, Ingenieure usw.
  2.  Land- und Forstwirtschaft:  Tätigkeiten, die land- oder forstwirtschaftlicher Natur sind, unterliegen nicht dem Gewerberecht.
  3.  Privatvermögensverwaltung : Die Verwaltung des eigenen Vermögens oder das Vermieten von eigenen Immobilien ohne zusätzliche gewerbliche Dienstleistungen gilt nicht als Gewerbe.

Für diese Tätigkeiten gelten oft andere rechtliche Regelungen und Meldepflichten. Das Finanzamt sollte natürlich von der Tätigkeit dennoch erfahren egal ob du ein Gewerbe brauchst oder nicht.

Wie melde ich ein Gewerbe an?

Um dein Gewerbe anzumelden, musst du zum örtlich zuständigen Gewerbeamt gehen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Standort deines zukünftigen Unternehmens. Wenn du beispielsweise in Stuttgart selbstständig werden möchtest, musst du dein Gewerbe dort anmelden. Die Kosten für die Anmeldung variieren je nach Region und belaufen sich in der Regel zwischen 10 und 65 Euro.

 Für die Gewerbeanmeldung benötigst du folgende Unterlagen: 
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) mit der aktuellen Meldebescheinigung
  • Handelsregisterauszug (falls du ins Handelsregister eingetragen bist) oder Auszug aus dem Genossenschafts- oder Vereinsregister
  • Handwerkskarte (falls deine Tätigkeit handwerklich ist)
  • Genehmigungen und Erlaubnisse, falls deine Tätigkeit genehmigungs- oder erlaubnispflichtig ist

Nach der Anmeldung leitet das Gewerbeamt die Informationen über deine Gründung an das zuständige Finanzamt und die Berufsgenossenschaft weiter. Wenn du zum Beispiel eine GmbH gründest, wird auch das Amtsgericht informiert. Außerdem musst du als Gewerbetreibender Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) werden, für die ebenfalls jährliche Gebühren anfallen. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich nach deinem Jahresumsatz und dem Standort.

Anleitung
 Antrag stellen! 

Du kannst dein Gewerbe entweder persönlich beim örtlichen Gewerbeamt anmelden, online oder per Post. Einige Städte bieten bereits die Möglichkeit zur Online-Anmeldung an, um Wartezeiten zu verkürzen.

Ein persönlicher Besuch beim Gewerbeamt hat jedoch einige Vorteile. Dort erhältst du ein Anmeldeformular, das du ausfüllen musst. Die Sachbearbeiter können dir dabei helfen und dich auf mögliche Fehler hinweisen.

Wenn du persönlich erscheinst, musst du nur noch die erforderlichen Dokumente vorlegen und die Gebühr bezahlen. Bei der Online-Anmeldung lädst du die Dokumente hoch und zahlst direkt online.

Nachdem deine Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft wurden, wird deine geplante Tätigkeit auf ihre Legalität überprüft. Anschließend erhältst du eine Genehmigung oder eine Ablehnung deines Antrags. Danach werden deine Daten automatisch an andere Behörden wie das Finanzamt oder die Berufsgenossenschaft weitergeleitet.

 Fragebogen vom Finanzamt ausfüllen 

Nachdem du deinen Gewerbeschein erhalten hast, musst du innerhalb eines Monats einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen. In diesem Fragebogen gibst du an, mit welchen Umsätzen du in Zukunft rechnest. Abhängig von der Höhe dieser prognostizierten Umsätze erhältst du entweder eine Steuernummer oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Falls dein Unternehmen unter die Kleinunternehmerregelung fällt, bekommst du eine Steuernummer und bist von der Umsatzsteuer befreit. Als Kleinunternehmer darfst du in Deutschland keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen.

Wenn du jedoch innerhalb der EU verkaufen möchtest, benötigst du in der Regel zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die du gesondert beantragen musst.  Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass du alle steuerlichen Pflichten korrekt erfüllst. 

 Erfassungsbogen der IHK oder HWK 

Als Gewerbetreibende bzw. Gewerbetreibender bist du je nach Art deines Gewerbes zur Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) verpflichtet. Um deinen Mitgliedsbeitrag zu berechnen, musst du auch hier einen Fragebogen ausfüllen.

In diesem Fragebogen machst du Angaben über deine Person und dein Unternehmen sowie eine Prognose deiner voraussichtlichen Einkünfte. Es ist wichtig, diese Angaben so genau wie möglich auszufüllen. Viele Gründer:innen sind aufgrund des geringen Gewinns zunächst von den Mitgliedsbeiträgen befreit.

 Auch hier kann ein Steuerberater dir helfen, den Fragebogen korrekt auszufüllen und sicherzustellen, dass du keine wichtigen Informationen vergisst. 
 Sicherheit geht vor 

Die Berufsgenossenschaften sind Träger der Unfallversicherung und kümmern sich um alle Aspekte der Arbeitsgesundheit. Je nach Branche ist eine bestimmte Berufsgenossenschaft für dich zuständig. Diese Organisationen haben eine Informations- und Beratungspflicht, sodass du dich bei allen Fragen hinsichtlich des Arbeitsschutzes an sie wenden kannst.

Du musst innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung um eine Aufnahme bei der Berufsgenossenschaft ersuchen. In der Regel übermittelt das Gewerbeamt nach erfolgter Gewerbeanmeldung automatisch deine Informationen an die zuständige Berufsgenossenschaft. Allerdings kannst du auch aktiv auf die Berufsgenossenschaft zugehen, um sicherzugehen, dass alle erforderlichen Schritte eingeleitet werden.

Fazit

Zusammenfassend ist es wichtig zu beachten, dass die Gewerbeanmeldung der erste Schritt zur Selbstständigkeit ist. Dabei sollten sowohl die Anmeldung beim Gewerbeamt als auch die weiteren Schritte wie die steuerliche Erfassung beim Finanzamt und die Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft sorgfältig und zeitnah erledigt werden. Ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin kann hierbei eine wertvolle Unterstützung bieten, um alle Pflichten korrekt zu erfüllen und mögliche Fehler zu vermeiden.

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